Ev.-Luth. Kirchgemeinde Lobsdorf-Niederlungwitz-Reinholdshain
© Kathrin Michaelis

mit Schwesterkirchgemeinden Callenberg und Grumbach

Auf unseren Friedhöfen bieten wir folgende Bestattungsmöglichkeiten an. Bei Bedarf wenden Sie sich bitte an die Friedhofsverwaltung, dort erhalten Sie weitere Informationen bzw. Angebote. Friedhofsverwaltung: St.-Petri-Platz 2, 08371 Glauchau OT Niederlungwitz, Tel. 03763 7769175 Sprechzeiten: dienstags 9:00 Uhr - 11.30 Uhr und donnerstags 14:00 Uhr - 17:30 Uhr                          Bitte beachten sie die Schließzeiten auf unserer Startseite.
Friedhof Lobsdorf Urnenbestattungen als: Reihengrab Einzelstelle (für eine Urne) Wahlgrab Einzelstelle mit Ehegattenrecht (für zwei Urnen möglich) Wahlgrab Doppelstelle (für vier Urnen möglich) Erdbestattungen als: Reihengrab Einzelstelle (für einen Sarg) Wahlgrab Einzelstelle (für einen Sarg und eine Urne möglich) Wahlgrab Doppelstelle (für 2 Särge und zwei Urnen möglich) Friedhof Niederlungwitz Urnenbestattungen als: Reihengrab Einzelstelle (für eine Urne) Wahlgrab Einzelstelle mit Ehegattenrecht (für zwei Urnen möglich) Wahlgrab Doppelstelle (für vier Urnen möglich) Pflegevereinfachtes Urnengrab (für eine Urne) Erdbestattungen als: Reihengrab Einzelstelle (für einen Sarg) Wahlgrab Einzelstelle (für einen Sarg und eine Urne möglich) Wahlgrab Doppelstelle (für 2 Särge und zwei Urnen möglich) Pflegevereinfachtes Sargfeld (für einen Sarg) Friedhof Reinholdshain Urnenbestattungen als: Reihengrab Einzelstelle (für eine Urne) Wahlgrab Einzelstelle mit Ehegattenrecht (für zwei Urnen möglich) Wahlgrab Doppelstelle (für vier Urnen möglich) Urnengemeinschaftsanlage Erdbestattungen als: Reihengrab Einzelstelle (für einen Sarg) Wahlgrab Einzelstelle (für einen Sarg und eine Urne möglich) Wahlgrab Doppelstelle (für 2 Särge und zwei Urnen möglich)
Auf allen Friedhöfen gilt eine Ruhezeit von 20 Jahren. Außer bei Reihengräbern, ist diese Ruhezeit verlängerbar. Bei Kindbestattungen bis zum Alter von 2 Jahren beträgt die Ruhezeit mind. 10 Jahre.  Bei Pflegevereinfachten Gräbern beträgt die Ruhezeit 20 Jahre und ist nicht verlängerbar. Die Grabstelle wird von der Friedhofsverwaltung gepflegt und betreut. Es bestehen keine Nutzungsrechte für Hinterbliebene.