© Ev.-Luth. Kirchgemeinde Lobsdorf-Niederlungwitz-Reinholdshain
Unser Gemeindehaus kann für private Feiern
gemietet werden. Es hat Platz für 60 Personen und
ist mit einer vollständigen Küche ausgestattet.
Im Moment richtet sich die Personenzahl nach
der Vorgabe durch die Corona-Pandemie. Privat-
personen müssen für die Einhaltung der Regeln
die Verantwortung durch Unterschrift übernehmen.
Veranstaltungen bis 4 Stunden kosten 70 €
und für Veranstaltungen über einen ganzen Tag
150 €. Dabei enthalten sind die Verbrauchskosten
sowie die Nutzung aller vorhandenen Materialien,
wie Tischtücher, Geschirr, Toilettenbedarf, Putz-
mittel u.v.m.
Bei Interesse wenden Sie sich bitte an das Pfarramt.
mit Schwesterkirchgemeinde Glauchau, Gesau, Dennheritz, Remse-Jerisau
Zuständig für die Durchführung der ELER-Förderung im Freistaat Sachsen ist das
Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL), Referat Förderstategie
ELER-Verwaltungsbehörde
Beschreibung: Inhalt, Ausgangssituation und Ziel des Projektes
Instandsetzung der Friedhofsmauer in Niederlungwitz als Natursteinmauer und Herstellung eines Ortes der Stille und Begegnung.
Die Friedhofsmauer soll auf einer Länge von 78 m nach denkmalspflegerischen Gesichtspunkten überarbeitet werden.
Ziel ist es, ein einheitliches Erscheinungsbild der Friedhofsmauer, orientiert am historischen Vorbild zu erreichen.
An der Friedhofsmauer führt ein öffentlicher, kommunaler Weg vorbei, der durch Steinabbruch an der Mauer eine Gefährdung
erleiden kann.
Es soll für die Einwohner und Besucher durch einen Freisitz – Begegnungsstätte folgende Möglichkeit geschaffen werden:
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Nutzung für persönliche Ruhezeiten
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Nutzung zur Trauerbewältigung
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Ort der Begegnung und Platz für Gespräche
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Nutzung für Kinderbetreuung während des Gottesdienstes und bei Gemeindefesten und Veranstaltungen, wie Osterandacht
oder Johannisfeier (Die Kirchgemeinde hat bisher kein nutzbares Außengelände)
Die neue Zufahrt zum Friedhof ermöglicht dem Friedhofsträger mit Hubbühnen und Baufahrzeugen den Friedhof zu betreiben.
Die Zufahrt wird vor Allem benutz, um mit entsprechendem Gerät Arbeiten zum Herstellen der Verkehrssicherheit und
zum Unterhalten des Friedhofes durchzuführen. Dies sind: Baum- und Grünflächenpflege und Bautätigkeiten, Entsorgungsleistungen,
aber auch die Nutzung durch Grabmacher mit Bagger und Steinmetze bei Grabmaleinsetzung. Die vorhandene Zufahrt ist nur für
Kleinfahrzeuge nutzbar. Dies ist für den Friedhofsbetreiber (die Kirchgemeinde) oft ein schwieriges Unterfangen. Die neue
Zufahrt ist barrierefrei.
Maßnahmezeitraum: Juni 2019 – Mai 2020
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