Ev.-Luth. Kirchgemeinde Lobsdorf-Niederlungwitz-Reinholdshain
© Ev.-Luth. Kirchgemeinde Lobsdorf-Niederlungwitz-Reinholdshain
Unser Gemeindehaus kann für private Feiern gemietet werden. Es hat Platz für 60 Personen und ist mit einer vollständigen Küche ausgestattet. Im Moment richtet sich die Personenzahl nach der Vorgabe durch die Corona-Pandemie. Privat- personen müssen für die Einhaltung der Regeln die Verantwortung durch Unterschrift übernehmen. Veranstaltungen bis 4 Stunden kosten 70 € und für Veranstaltungen über einen ganzen Tag 150 €. Dabei enthalten sind die Verbrauchskosten sowie die Nutzung aller vorhandenen Materialien, wie Tischtücher, Geschirr, Toilettenbedarf, Putz- mittel u.v.m. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an das Pfarramt.

mit Schwesterkirchgemeinde Glauchau, Gesau, Dennheritz, Remse-Jerisau

Zuständig für die Durchführung der ELER-Förderung im Freistaat Sachsen ist das Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL), Referat Förderstategie ELER-Verwaltungsbehörde
Beschreibung: Inhalt, Ausgangssituation und Ziel des Projektes Instandsetzung der Friedhofsmauer in Niederlungwitz als Natursteinmauer und Herstellung eines Ortes der Stille und Begegnung. Die Friedhofsmauer soll auf einer Länge von 78 m nach denkmalspflegerischen Gesichtspunkten überarbeitet werden. Ziel ist es, ein einheitliches Erscheinungsbild der Friedhofsmauer, orientiert am historischen Vorbild zu erreichen. An der Friedhofsmauer führt ein öffentlicher, kommunaler Weg vorbei, der durch Steinabbruch an der Mauer eine Gefährdung erleiden kann. Es soll für die Einwohner und Besucher durch einen Freisitz – Begegnungsstätte folgende Möglichkeit geschaffen werden: - Nutzung für persönliche Ruhezeiten - Nutzung zur Trauerbewältigung - Ort der Begegnung und Platz für Gespräche - Nutzung für Kinderbetreuung während des Gottesdienstes und bei Gemeindefesten und Veranstaltungen, wie Osterandacht            oder Johannisfeier (Die Kirchgemeinde hat bisher kein nutzbares Außengelände) Die neue Zufahrt zum Friedhof ermöglicht dem Friedhofsträger mit Hubbühnen und Baufahrzeugen den Friedhof zu betreiben. Die Zufahrt wird vor Allem benutz, um mit entsprechendem Gerät Arbeiten zum Herstellen der Verkehrssicherheit und zum Unterhalten des Friedhofes durchzuführen. Dies sind: Baum- und Grünflächenpflege und Bautätigkeiten, Entsorgungsleistungen, aber auch die Nutzung durch Grabmacher mit Bagger und Steinmetze bei Grabmaleinsetzung. Die vorhandene Zufahrt ist nur für Kleinfahrzeuge nutzbar. Dies ist für den Friedhofsbetreiber (die Kirchgemeinde) oft ein schwieriges Unterfangen. Die neue Zufahrt ist barrierefrei. Maßnahmezeitraum:      Juni 2019 – Mai 2020
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